Erziehungspartnerschaft

Zusammenarbeit mit den Eltern

 

Rechtliche Grundlagen

 

Die Kindertagespflege hat den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bietet dieses in einem kleinen, familienähnlichen Rahmen. Sie soll nach § 22 SGB VIII „die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.“ 

 

Tagespflege ist in meinen Augen eine sinnvolle Alternative zur Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, gerade, wenn Eltern eine familienähnliche Betreuung ihrer Kinder wünschen und diese der Betreuung in einer größeren Einrichtung vorziehen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Tagespflegeperson in zwei Familiensystemen ist hierbei von zentraler Bedeutung und wird von mir ausdrücklich gewünscht und gefördert.

 

Meine Angebote an die Eltern:

 

Infomappe

Damit die Eltern von Anfang an eine gute Übersicht haben, stelle ich

eine kleine Infomappe über meine Tätigkeit und die rechtlichen

Grundlagen für sie zusammen, die ich mit ihnen bei den ersten

Gesprächen bespreche.

 

Elterngespräche

Elterngespräche finden in Kurzform täglich bei der Übergabe und

Abholung der Kinder statt. Einmal im Jahr oder nach Wunsch oder bei

Besonderheiten findet ein Elterngespräch über die Entwicklung des

Kindes in der Tagespflege statt.

 

Feste

Je nach Interesse biete ich z.B. ein Sommerfest und eine kleine

Adventsfeier an, wo wir alle gemeinsam mit den Kindern feiern. So

lernen sich auch die Eltern untereinander kennen.

 

Portfolio

Während der Zeit, die das Kind bei mir verbringt, lege ich ein

Portfolio als Erinnerungsalbum an, dass das Kind am Ende zum Abschied

bekommt. Natürlich kann es jederzeit angeschaut werden. Hierin

dokumentiere ich Besonderes, Alltägliches, Fotos (bei vorliegender

Genehmigung) und Bilder der Kinder.